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portada Makler Praxis 2016: Ein Aktuelles Lexikon Für Die Tägliche Arbeit (en Alemán)
Formato
Libro Físico
Idioma
Alemán
N° páginas
566
Encuadernación
Tapa Blanda
Dimensiones
22.9 x 15.2 x 3.2 cm
Peso
0.82 kg.
ISBN13
9781521016985

Makler Praxis 2016: Ein Aktuelles Lexikon Für Die Tägliche Arbeit (en Alemán)

Henning Von Muellern (Autor) · Independently Published · Tapa Blanda

Makler Praxis 2016: Ein Aktuelles Lexikon Für Die Tägliche Arbeit (en Alemán) - Von Muellern, Henning

Libro Físico

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Reseña del libro "Makler Praxis 2016: Ein Aktuelles Lexikon Für Die Tägliche Arbeit (en Alemán)"

"Makler Praxis 2016" ist die zweite grundlegende Neubearbeitung des "Fachwörterbuchs für Immobilienmakler," WEKA -VERLAG, 1982. Die Notwendigkeit ergab sich durch neue Gesetze, die die rechtliche Situation und die Arbeit des Maklers z.T. radikal verändert haben. Es sind dies insbesondere 1. das "Gesetz zur Umsetzung Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung" vom 20. September 2013, in Kraft getreten am 13.Juni 2014, und 2. das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung"(Mietrechtsnovellierungsgesetz - Miet-NovG) vom 30.April 2015, in Kraft getreten am 1. Juni 2015. Das erste Gesetz, im Folgenden "Verbraucherschutzgesetz" genannt, teilt die Maklerkunden, wie es im Bereich der Warenverkäufe und Dienstleistungen bereits üblich ist, in Unternehmer und Verbraucher ein. Gegenüber dem "Verbraucher" - Kunden muss derMakler auf manche bequeme, aber auch sinnvolle Möglichkeit verzichten. Den Verbraucherschutz stellt das Gesetz, z.B. bei der Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe dort, über die Wünsche des Verbrauchers. So ist nun bei der Geschäfstanbahnung mit dem Verbaucher der stillschweigende Abschluss eines Maklervertrages nicht mehr möglich. Bedient sich der Makler der aus der Praxis nicht mehr wegzudenkenden Fernkommunikationsmittel (Telefon, Fax, E-Mail, SMS usw.) entsteht die Pflicht zu umfangreicher, zwingend schriftlicher Information. Das Gesetz will sicherstellen, dass der Kunde, bevor er seine Entscheidung trifft, möglichst optimal informiert ist. Auch die neue generelle Möglichkeit des Widerrufsrechts für den Kunden stellt den Makler vor Probleme, wenn er, entsprechend den Gesetzen des Marktes, nach Erteilung des Auftrags, sofort mit der Arbeit beginnen will. Bedient sich der Makler des Internets, hat er die speziellen Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers auch auf diesem Gebiet zu beachten. Stichwort: "Button." Mancher Vermittler von Mietwohnungen muss sich seit dem Inkrafttreten des MietNovG fragen, ob er die bisherige Tätigkeit unverändert weiter führen kann. Das Gesetz nennt ausdrücklich ("Bestellerprinzip")das Ziel der Entlastung des Wohnungssuchenden von der Provisisonszahlung. Nur bei genauester Beachtung der Vorschriften und der verbleibenden Möglichkeiten bietet sich die Chance, auch weiterhin mit dem Nachfragekunden einen entgeltlichen Maklervertrag zu schlie en. Henning von Muellern, Rechtsanwalt und Notar a.D., ist seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit mit der Arbeit und den Problemen der Makler aufs Engste verbunden.Die Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwalt 19976 fiel fast zeitgleich zusammen mit erstmaligen Anwednung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vom 11.06.1975. Die Makler waren erstmals mit der Pflicht zur Buchführung, zu schriftlicher Information und vor allem zur Abgabe der Pflichtprüfung konfrontiert. Der Autor war hier von Anfang an für einen Berufsverband als Ausbilder und für einzelne Makler als Pflichtprüfer tätig. In den folgenden Jahrzehnten war der Autor als Ausbilder für Berufsverbände in ständigen Seminarveranstaltungen mit Schwerpunkt auf dem zivilen Maklerrecht, dem Grundstücksrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht tätig.Das zivile Maklerrecht war auch Hauptgegenstand der Beratungs- und Prozesstätigkeit als Anwalt. Von 1985 bis 2003 Herausgeber und Mitautor des Loseblattwerks "Rechtshandbuch für Immobilienmakler,"WEKA-Verlag.Mitautor "Basiswissen Immoblienwirtschaft" 2008 und 2015, GRUNDEIGENTUM-Verlag, regelmä ige Veröffentlichungen in der Zeitschrift "Das GRUNDEIGENTUM" zm Thema Maklerrecht. Mitarbeit an dem Lexikon "Immobilienfachwissen von A - Z, Grabener Verlag. Auf diesem Gebiet mehrjährige Tätgkeit als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Fachbereich Berufsakademie.

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